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Sterbefall – Was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt oder den
Beireitschaftsarzt, der die notwendige Todesbescheinigung ausstellt. Hierzu ein paar wichtige
Telefonnummern:


- Kreis Osterholz-Scharmbeck - Notärztlicher Bereitschaftsdienst - 116 117 (ohne Vorwahl)
- Bremen-Stadt - Ärztlicher Notfalldienst - 0421 / 1 92 92
- Bremen-Nord - Ärztlicher Notfalldienst - 0421 / 6 09 80 63


Wenden Sie sich dann bitte an uns.
Hierfür sind wir zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar - Telefon: 0 42 98 / 22 84.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Überführung.
 

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Senioreneinrichtung wird die Ausstellung der
Todesbescheinigung automatisch veranlasst.
 

Wir vereinbaren mit der entsprechenden Einrichtung den Termin für die Überführung.
 

Gerne und zuverlässig erledigen wir für Sie alle Formalitäten.
 

Folgende Dokumente werden hierzu benötigt:
Ledige: Personalausweis, Geburtsurkunde
Verheiratete: Personalausweis, Heiratsurkunde/Familienbuch
Verwitwete: Personalausweis, Heiratsurkunde/Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner
Geschiedene: Personalausweis, Heiratsurkunde/Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


Zusätzlich wird benötigt: Krankenkassenkarte, Rentenunterlagen, Versicherungspolicen für
Sterbegeldversicherungen, Grabdokument für evtl. vorhandene Grabstelle


Falls die benötigten Unterlagen nicht vorliegen sollten, helfen wir Ihnen gerne, diese zu besorgen.
 

Bitte prüfen Sie, ob es eine Bestattungsvorsorge oder Willenserklärung der/des Verstorbenen gibt.
Falls ja, übergeben Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen.

 

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